Der Töpferscheibe hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten, um die fachliche Integration und die Kontinuität der Praxis zu fördern.
Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Kursbeginn möglich. Bei verspäteten Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung.
Die Nutzung der Töpferscheibe Studierenden vorbehalten, die bei uns den Einführungskurs absolviert haben oder bereits über Grundkenntnisse verfügen.
Ton und Materialien werden mit 10 CHF pro Kilogramm berechnet. Die Preise können bei erheblichen Änderungen der Material- oder Energiekosten angepasst werden. Wenn Sie es vorziehen, dass das Atelier das Besäumen oder die Endbearbeitung übernimmt, fällt eine Gebühr von 30 CHF pro Kilogramm an.
Die Kurse finden je nach Wunsch der Teilnehmer auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Französisch statt.
Die Übungszeit umfasst die Vorbereitung und Reinigung des Arbeitsbereichs.
Clay & Tao stellt alle während des Trainings benötigten Materialien zur Verfügung. Mitgebrachte Materialien sind nicht gestattet.
Wir bitten Sie, alle Arbeiten innerhalb von drei Monaten nach Beginn fertigzustellen und abzuholen.
Aus Sicherheitsgründen darf das Verglasen nur zu den festgelegten Zeiten erfolgen. Die Studierenden müssen beim Verglasen schwarze Nitrilhandschuhe und eine FFP3-Maske tragen. Das Essen oder Trinken während des Verglasens ist strengstens untersagt.
Ton ist ein kostbares, nicht erneuerbares Material. Wir möchten Sie dazu ermutigen, bei der Auswahl der Stücke, die Sie behalten und brennen möchten, achtsam und bewusst vorzugehen.
Unser Atelier arbeitet mit einem kleinen Brennofen, was bedeutet, dass die Brennvorgänge schrittweise und nur dann stattfinden, wenn der Ofen voll ist, um Energieverschwendung zu vermeiden. Die Arbeit mit Ton braucht Zeit: Trocknen, Brennen, Abkühlen … Jeder Schritt ist wichtig, damit Ihre Stücke gut gelingen. Ich gebe mein Bestes, um jedes Werk so schnell wie möglich zu brennen, aber es kann zu Wartezeiten kommen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Es gilt schweizerisches Recht; zuständig sind die Genfer Gerichte.